Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Zweck
Diese Verkaufsrichtlinie legt die Bedingungen fest, die für den Verkauf von Landmaschinen durch unser Unternehmen gelten. Sie legt die Bedingungen für die Bestellung, Bezahlung, Lieferung und Empfang der Geräte durch den Kunden fest.
2. Betroffene Produkte
Unser Unternehmen verkauft landwirtschaftliche Maschinen für Fachleute, Landwirte, Unternehmen und Einzelpersonen entsprechend den vom Kunden geäußerten Bedürfnissen.
Die technischen Merkmale, Modelle, Preise und Lieferzeiten werden im Angebot oder in der Pro-Forma-Rechnung festgelegt, die dem Kunden vor der Bestätigung der Bestellung ausgehändigt wird.
3. Bestellung
Jede Bestellung gilt erst nach Annahme des Angebots durch den Kunden und der Zahlung der Kaution als bestätigt.
Die Validierung der Bestellung impliziert die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Verkaufspolitik.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten:
50 % des Gesamtbetrags als Einzahlung bei Bestellbestätigung für Automaten von 0 € bis 10.000 €.
30 % Anzahlung für Beträge über 10.000€.
Der verbleibende Betrag wird bei Lieferung der Maschine bezahlt, wenn der Verkauf abgeschlossen ist.
Die Anzahlung ermöglicht es, die Maschine zu reservieren und den Prozess der Vorbereitung, des Versands oder der Lieferung zu beginnen.
Eine Lieferung erfolgt ohne wirksamen Erhalt der 50%-Anzahlung.
5. Lieferung
Unsere Firma arbeitet hauptsächlich per Lieferung.
Lieferzeiten werden dem Kunden nur zu Informationszwecken mitgeteilt, abhängig von der Verfügbarkeit der Maschinen, der Entfernung, den logistischen Bedingungen und etwaigen administrativen Formalitäten.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige, genaue und zugängliche Adresse für das notwendige Transportmittel bereitzustellen.
6. Akzeptanz der Maschine
Nach Lieferung muss der Kunde den allgemeinen Zustand der landwirtschaftlichen Maschine, etwaiges Zubehör und deren Bestellübereinstimmung überprüfen.
Jegliche Ansprüche bezüglich eines offensichtlichen Mangels, Transportschadens oder Nichtkonformitäten müssen sofort nach Erhalt gemeldet und schriftlich bestätigt werden.
Nach Annahme der Lieferung durch den Kunden gilt die Maschine als konform empfangen, es sei denn, es werden später versteckte Mängel entdeckt.
7. Saldo nach der Lieferung
Nach Lieferung der Maschine verpflichtet sich der Kunde, den restlichen Betrag sofort zu bezahlen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung des Saldos behält sich unser Unternehmen das Recht vor, alle zusätzlichen Dienstleistungen, Unterstützung, Dokumentenzustellung oder Nachlieferung auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
8. Eigentumsübertragung
Die landwirtschaftlichen Maschinen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises Eigentum unseres Unternehmens.
Die Eigentumsübertragung an den Kunden erfolgt erst, nachdem der volle Auftragsbetrag eingegangen ist.
9. Bestellungsstornierung
Jeder Antrag auf Stornierung muss schriftlich gestellt werden.
Im Falle einer Stornierung nach Validierung der Bestellung kann die gezahlte Anzahlung teilweise oder vollständig zurückbehalten werden, um die entstandenen Kosten zu decken, insbesondere die Kosten für Buchung, Vorbereitung, Transport oder Verwaltungsverfahren.
10. Garantie
Verkaufte landwirtschaftliche Maschinen können von einer Garantie gemäß den im Angebot, der Rechnung oder dem Garantiedokument angegebenen Bedingungen des Kunden profitieren.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Fehlbenutzung, mangelnde Wartung, unbefugte Änderungen oder eine Verwendung entgegen den Herstellerempfehlungen entstehen.
11. Verantwortung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Maschine gemäß ihrem vorgesehenen Zweck, den Sicherheitsvorschriften und den Anweisungen des Herstellers zu verwenden.
Der Kunde ist verantwortlich für Wartung, Konservierung und korrekte Nutzung der Maschine nach der Auslieferung.
12. Streitigkeiten
Im Falle eines Streits verpflichten sich die Parteien, vor rechtlichen Schritten eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Fehlt eine einvernehmliche Einigung, wird der Streit gemäß der geltenden Gesetzgebung den zuständigen Gerichten vorgelegt.